Die folgenlose Nichtvorlage an den EuGH

Die Nichtvorlage einer unionsrechtlichen Frage an den Gerichtshof der Europäischen Union begründet keinen grundrechtlichen Nachteil, wenn keine Aussicht auf Klärung dieser unionsrechtlichen Frage im Vorabentscheidungsverfahren besteht. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall war die beschwerdeführende Arbeitnehmerin von einem Massenentlassungsverfahren betroffen. Ihre Kündigungsschutzklage blieb – soweit hier von Bedeutung –

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Der Streit um die Vorlagepflicht an den EuGH

Ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter wegen einer Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV scheidet aus, wenn der Fall keine Fragen aufwirft, die die Gültigkeit oder Auslegung des Unionsrechts betreffen und eine Vorlage an den EuGH daher nicht in Betracht kommt. Gemäß Art.

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Verfahrensaussetzung bei laufendem EuGH-Vorabenscheidungsverfahren

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verfahrensaussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO – auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union – grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen

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