Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen. Das europäische Unionsrecht untersagt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Allerdings steht es den Mitgliedstaaten frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser

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Vorratsdatenspeicherung – und doch keine Totalüberwachung der Bürger?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf zwei Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und des irischen High Courts die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs enthält sie einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und

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Schweden und die Vorratsdatenspeicherung

Schweden muss wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung einen Pauschalbetrag von 3 Millionen Euro zahlen. Da die Richtlinie sicherstellen soll, dass Daten der elektronischen Kommunikation zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten zur Verfügung stehen, ist ihre verspätete Umsetzung nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen

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Die Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH

Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt. Die Richtlinie wurde, so der EuGH, zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betreffe. Im April 2004

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Vorratsdatenspeicherung

Die neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) ist am 13. April 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am 3. Mai 2006 in Kraft und ist bis zum 15. September 2007 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Die Richtlinie sieht vor, dass die in Telefonaten, SMS-Kurzmitteilungen und durch Internetnutzung erzeugten

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