Das CSPP-Programm der EZB vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2016 laufende Programm zum Ankauf von Vermögenswerten des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) nicht zur Entscheidung angenommen. Das CSPP-Programm Bei dem CSPP-Programm handelt es sich um ein Unterprogramm des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme –

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Euzropäische Zentralbank

Keine Verfassungsbeschwerde gegen das EAPP-Programm der Europäischen Zentralbank

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) der Europäischen Zentralbank mangels tauglichem Beschwerdegegenstands nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer wandten sich gegen verschiedene Handlungen und Unterlassungen deutscher Staatsorgane im Zusammenhang mit dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossenen Expanded Asset Purchase Programme (EAPP). Das EAPP

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