Keine Sperrklausel für die nächste Europawahl

Bei der nächsten Europawahl wird es in Deutschland keine Sperrklausel für kleine Parteien geben. Das Bundesverfassungsgericht kippte heute auch die erst vor fünf Monaten ins Gesetz eingefügte 3%-Sperrklausel: Sperrklausel ist Sperrklausel, egal ob 3% oder 5%. Erst im letzten Oktober hat der Gesetzgeber im Europawahlgesetz die bereits zuvor vom Bundesverfassungsgericht

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Abschied von der 5%-Klausel

Bei der Bundestagswahl und den meisten Landtagswahlen ist sie uns seit Jahrzehnten wohlbekannt: die 5%-Prozenzt-Klausel. Sie besasgt, dass bei der Sitzverteilung nach einer Wahl nur diejenigen Parteien berücksichtigt werden, die bei der Wahl mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erzielen konnten. Eine vergleichbare Klausel galt in Deutschland auch bei der Wahl

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Small-Claims-Verordnung

Grenzüberschreitende Forderungen bis 2000 Euro können künftig leichter durchgesetzt werden. Der europäische Rat der Justizminister hat jetzt den Vorschlag für eine entsprechende „Small-Claims-Verordnung“ beschlossen.

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