Ein Amtsgericht verletzt das Recht der Prozessparteien auf den gesetzlichen Richter, wenn es aufgrund einer teilweisen Klageabweisung, der dadurch für die Prozesspartei nicht erreichten Berufungsbeschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und der nicht zugelassenen Berufung letztinstanzlich tätig geworden ist und entgegen Art. 267 Abs. 3 AEUV von einem
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