Einheitliches europäisches Vertragsrecht

Ein einheitliches europäisches Vertragsrecht streben derzeit weder die EU-Mitgliedstaaten noch die EU-Kommission an. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Budestag. Angesichts der unterschiedlichen Zivilrechtskulturen in Europa hätten ein solches Vorhaben nach Einschätzung der Regierung zurzeit auch keine Erfolgsaussichten, es sei derzeit auch nicht

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Europäisches Vertragsrecht

Das Europäische Parlament hat am 7. September 2006 eine Entschließung zum Europäischen Vertragsrecht angenommen. Das Parlament wiederholt in seiner Entschließung, dass der Binnenmarkt ohne eine weitere Harmonisierung im Bereich Zivilrecht nicht funktionsfähig sei. Es bestünde daher die Notwendigkeit, die Arbeiten an einem umfassenderen Gemeinsamen Referenzrahmen, der über das Verbraucherschutzrecht hinausgeht,

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