Finanzielle Sanktionen gegen Irland

Kommt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union seinen Verpflichtungen aus einem Urteil nicht nach oder hat die zur Durchführung eines Urteils erforderlichen Maßnahmen noch nicht in vollem Umfang ergriffen, so ist die Verhängung eines Zwangsgeldes erforderlich. Die Höhe kann unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Landes herabgesetzt werden. Mit dieser Begründung

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Zwangsgelder gegen EU-Mitgliedsstaaten

Im Rahmen der Erhebung eines vom Gerichtshof der Europäischen Union festgesetzten Zwangsgelds kann die Europäische Kommission nicht die Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit dem Recht der EU beurteilen. Diese Beurteilung unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs, die Kommission hätte ggfs. ein neues Vertragsverfahren einleiten müssen. Mit Urteil vom 14. Oktober

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