Im europäischen Rechtshilfeverkehr gelten die Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens und – darauf beruhend – der gegenseitigen Anerkennung. Bei einem Überstellungsersuchen ist jedem ersuchenden Mitgliedstaat deshalb im Hinblick auf die Einhaltung des Unionsrechts sowie auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit …
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