Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Beschluss der EUKommission, wonach das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, für nichtig erklärt. Die Kommission habe, so der Unionsgerichtshof, nicht nachgewiesen, dass die im EEG 2012 vorgesehenen Vorteile staatliche Beihilfen darstellten, weil dabei staatliche Mittel
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