Mit dem Grundrechtsschutz juristischer Personen aus der Europäischen Union und dem Verbreitungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz musste sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in einer Verfassungsbeschwerde befassen, die einen Rechtsstreit wegen nachgeahmter Le Corbusier-Designermöbel betraf. Die Erstreckung der Grundrechtsberechtigung auf juristische Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt eine aufgrund des Anwendungsvorrangs der
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