Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat sich heute über eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie geeinigt. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit durch mehr Transparenz zu verbessern. Die neue Richtlinie folgt in wesentlichen Teilen dem Grundsatz der Vollharmonisierung; das heißt, sie enthält abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Künftig werden auch Überziehungskredite und
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