Die Kommission der EU plant nun auch eine europaweite Harmonisierung des Rechts der außervertraglichen Schuldverhältnisse, insbesondere also des Rechts aus „ungerechtfertigter Bereicherung“ und aus „Geschäftsführung ohne Auftrag“ („Rom II“, nachdem mit „Rom I“ die vertraglichen Schuldverhältnisse harmonisiert wurden).
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