EU-Insolvenzen – und ihre Anerkennung in Deutschland

Mit der Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im Inland hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ein Verstoß gegen die inländische öffentliche Ordnung liegt hiernach nicht schon dann vor, wenn das Insolvenzgericht eines EU-Mitgliedstaats einen in seinem Zuständigkeitsbereich allein zur Erlangung der Restschuldbefreiung begründeten Mittelpunkt der hauptsächlichen

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EU-Insolvenzverfahren – und die Insolvenzanfechtung

Ist die Zahlungsklage des Verwalters in einem in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates (hier: Österreich) gegen einen Insolvenzgläubiger nach deutschem Recht begründet, weil das der nach Eröffnung erfolgten Auszahlung zugrunde liegende Pfändungspfandrecht infolge der Rückschlagsperre gemäß § 88 InsO und die Auszahlung an

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Versäumnisurteile aus der EU – und der deutsche erfahrensrechtliche ordre public

Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils verstößt gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international, wenn das polnische Gericht, weil der in Deutschland wohnende Beklagte keinen in Polen ansässigen Prozessbevollmächtigten oder Zustellungsbevollmächtigten bestellt hat, gemäß Art. 1135 § 2 des polnischen Zivilverfahrensgesetzbuchs die für diese Partei bestimmten gerichtlichen Schriftstücke in der Gerichtsakte

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Die Tätigkeit in anderen Mitgliedsstaaten – und das anwendbare Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf eine ausländische Gesellschaft angewendet werden, die in diesem Staat mittels einer festen Einrichtung eine tatsächliche und effektive Tätigkeit ausübt. Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere öffentliche Stellen benennt, die beauftragt werden,

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Gesamtschuldnerausgleich für die EU-Kartellbuße

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welchem Maßstab eine Geldbuße, die die Europäische Kommission gegen mehrere Gesellschaften als Gesamtschuldner verhängt hat, im Innenverhältnis auf die einzelnen Schuldner zu verteilen ist. Die Klägerin in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war alleinige Gesellschafterin der Beklagten zu 2,

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Staatliche Schifffahrts-Behilfen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung bestätigt, mit der die Kommission verschiedene Maßnahmen Frankreichs zugunsten von SNCM gebilligt hatte. Die Société Nationale Corse-Méditerranée (SNCM) ist ein französisches Schifffahrtunternehmen, das regelmäßige Schiffverbindungen vom französischen Festland anbietet.2002 stand dieses Unternehmen zu 20 % im Eigentum der Société

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Strengere EU-Regeln nach dem Pferdefleischskandal

Die EU wird strengere Regeln für Pferdepässe einführen. Die überarbeitete Verordnung über die Identifizierung von Pferden sieht ein verlässlicheres und sichereres europäisches System für die Registrierung und Identifizierung von Pferden in der EU vor. Laut Mitteilung der Europäischen Kommission haben am 11. September 2014 auf Vorschlag der Europäischen Kommission Experten

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Brüssel-I-VO – und die Vollstreckbarerklärung eines Versäumnisurteils

Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils gegen das der Beklagte im Erststaat rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, kann nicht mit der Begründung versagt werden, das verfahrenseinleitende Schriftstück sei dem Beklagten nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden, dass er sich verteidigen konnte. Ein behaupteter Prozessbetrug hindert die Vollstreckbarerklärung nicht, wenn

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Europäischer Vollstreckungstitel – und die Prüfung des ordre public

Wird in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, findet eine ordre publicÜberprüfung im Vollstreckungsstaat nicht statt. EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu verweigern, wenn die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung mit einer früheren Entscheidung

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