Nachdem die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und in Sachsen das Rauchverbot zumindest für Inhabergeführte Ein-Raum-Kneipen per einstweiliger Anordnung gestoppt haben, hatten jetzt auch die saarländischen Verfassungsrichter über eine solche einstweilige Anordnung zu entscheiden. Sie verweigerten jedoch, wie bereits zuvor auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren zu dem in Hessen geltenden Nichtrauchergesetz, den generellen Schutz durch eine einstweilige Anordnung.

So langsam wird’s unübersichtlich.
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27. März 2008 – Lv 3/08 e.A.