Internationales Familienrecht – ein Überblick

Das internationale Familienrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der immer einfacheren Kommunikationsmöglichkeiten werden zunehmend mehr internationale Beziehungen und auch Ehen eingegangen. Daraus ergibt sich die Frage welches Recht auf die Eheschließung, die Scheidung, die Regelung des Güterrechts, das Unterhaltsrechts und der Sorge- sowie des Umgangsrechts Anwendung findet. Bei Ihrem

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Das Aufenthaltsrecht eines japanischen Vaters aufgrund seines deutschen Kindes

Zur Aufrechterhaltung der regelmäßigen persönlichen Beziehungen und direkten elterlichen Kontakte kann aus dem Unionsrecht einen sorgeberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil ein Aufenthaltsrecht im Herkunftsmitgliedstaat seines Unionsbürgerkindes folgen, wenn das Kind mit dem anderen Elternteil in Ausübung des Freizügigkeitsrechts in einen anderen Mitgliedstaat verzogen ist. Vorraussetzung für ein solches Aufenthaltsrecht ist allerdings, dass

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Ausländische Ehegatten und die EU-Freizügigkeit

EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt, sondern immer in ihrem „Heimatland“ gelebt haben, können sich nicht auf die Unionsbürgerschaft berufen, um den Aufenthalt ihres aus einem Drittstaat stammenden Ehegatten zu legalisieren. Solange diesen Personen nicht ihr Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, verwehrt

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Sint Servatius – oder: Immobilienkauf innerhalb der EU

Ein Verfahren der vorherigen Genehmigung für grenzüberschreitende Investitionen in Immobilien innerhalb der Europäischen Union stellt eine Beschränkdung des freien Kapitalverkehrs dar. Ein solches System ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften jetzt entschied, nur dann gerechtfertigt, wenn es auf objektiven, nicht diskriminierenden im Voraus bekannten Kriterien beruht, die geeignet sind,

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Grünbuch zum Erbrecht

Die EU-Kommission macht Ernst und legt ein „Grünbuch Erb- und Testamentsrecht“ vor, mit dem eine umfassende Konsultation zu Fragen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge mit Auslandsbezug eingeleitet werden soll.

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Unterhalt für Österreich

Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 12 EG) und die Freizügigkeit (Art. 18 EG) für den Fall verneint, daß wenn ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger nach dem nationalen Steuerrecht von seinen steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland Unterhaltsleistungen an seine in Österreich

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