Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Antragsbefugnis für die Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b) EuErbVO (hier: Antrag einer mit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses betrauten Notarin in Polen) zu befassen:
Dem zugrunde lag ein …
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