Die EU-Kommission macht Ernst und legt ein „Grünbuch Erb- und Testamentsrecht“ vor, mit dem eine umfassende Konsultation zu Fragen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge mit Auslandsbezug eingeleitet werden soll.

Schon im Wiener Aktionsplan1 von 1998 gehörte der Erlass einer EU-Regelung zum Erbrecht zu den prioritären Vorhaben. Dementsprechend war dann auch im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, das Rat und Kommission Ende 2000 angenommen hatten, die Ausarbeitung eines entsprechenden Rechtsinstruments vorgesehen. Im Haager Programm erging jetzt unlängst die Aufforderung an die Kommission, ein Grünbuch zu dieser Problematik vorzulegen, das sich mit dem anwendbaren Recht, Fragen der Zuständigkeit und Anerkennung sowie Maßnahmen administrativer Art (Ausstellung von Erbscheinen, Registrierung von Testamenten) auseinander setzt.
Das „Grünbuch Erb- und Testamentrecht“ kann im Internet-Angebot der EU-Kommission gefunden werden.