Das internationale Familienrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der immer einfacheren Kommunikationsmöglichkeiten werden zunehmend mehr internationale Beziehungen und auch Ehen eingegangen. Daraus ergibt sich die Frage welches Recht auf die Eheschließung, die Scheidung, die Regelung des Güterrechts, das Unterhaltsrechts und der Sorge- sowie des Umgangsrechts Anwendung findet. Bei Ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Leonberg und Stuttgart können Sie sich bei diesen Fragen fachkundig beraten lassen, damit Sie und Ihr Partner die optimale Lösung finden.

Geregelt werden diese Fragen vom internationalen Privatrecht, welches wiederrum in EU-Verordnungen, völkerrechtlichen Abkommen oder dem nachrangigen nationalen Recht zu entnehmen ist. Vor allem beim Abschluss eines Ehe- oder Partnervertrages ist es wichtig zu klären, welches Recht angewandt werden soll.
Mögliche Inhalte eines Ehevertrages
In einem Ehevertrag können die Ehegatten regeln, wie die güterrechtlichen Verhältnisse im Falle einer Scheidung aussehen sollen. Die güterrechtlichen Verhältnisse beziehen sich auf Vermögensbeziehungen innerhalb der Ehe. Die Vereinbarungen dazu werden individuell von den Eheleuten im Vertrag getroffen. Zusätzlich zum Güterstand können Angelegenheiten wie Altersversorgung und Unterhaltszahlungen im Ehevertrag geregelt werden. Werden im Vertrag durch die Ehegatten keine Regelungen getroffen, bzw. besteht kein Ehevertrag ist vorgesehen, dass es einen Versorgungsausgleich unter den Eheleuten gibt im Falle einer Scheidung. So wird die Rentenanwartschaften gerichtlich verteilt. Hat ein Ehepartner wegen Kindererziehung oder Krankheit weniger Rentenansprüche erwirtschaften können, muss der andere Partner beim Eintritt ins Rentenalter dem jeweils anderen einen Ausgleich zahlen. Falls dies nicht gewünscht ist, kann es mit einer Klausel im Ehevertrag umgangen werden. Oftmals werden in Eheverträgen auch Klauseln zum Unterhalt festgehalten. Scheidet sich ein Ehepaar, gibt es drei Arten von Unterhalt die in Betracht gezogen werden können. Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Nach Vollzug der Scheidung kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt durchgesetzt werden. Sobald Kinder im Szenario involviert sind, sind beide Elternteile zum Kindesunterhalt verpflichtet. Derjenige, der das Kind im eigenen Haushalt betreut und pflegt, kommt dieser Pflicht nach und muss keine weiteren monetären Leistungen erbringen. Für den anderen Ehepartner besteht die Barunterhaltspflicht. Die Höhe dieser Beträge sowie die Frage welcher der Ehepartner zur Zahlung verpflichtet ist, lässt sich auch im Ehevertrag festsetzen. Falls einer der beiden Ehepartner vor der Eheschließung viel Vermögen besitzt, oder selbständiger Unternehmer ist, ist es ratsam eine Gütertrennung im Ehevertrag festzulegen. Im Falle der Scheidung wird so das eigene Vermögen sowie die Zugewinne, welche im Laufe der Zeit der Ehe entstanden sind, nicht angetastet. Damit der Ehevertrag alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt, empfiehlt es sich diesen von einem fachkundigen Anwalt aufstellen zu lassen.