Arbeitsrecht – Das sollten Sie zu Kündigung, Urlaub und Gehalt wissen

Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit den strengsten Arbeitsgesetzen. Allein das sollte für Arbeitnehmende Grund genug sein, sich zumindest sporadisch über ihre grundsätzlichen Rechte zu informieren. Sollte es zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber kommen, sind es nämlich diese strikten Arbeitsrechte, die oftmals zum klaren Vorteil für Arbeitnehmende avancieren.

Arbeitsrecht – Das sollten Sie zu Kündigung, Urlaub und Gehalt wissen

Kündigungen liefern besonders oft Streitpotenzial

In Deutschland ist im Dezember des vergangenen Jahres die Zahl der Arbeitslosen wieder einmal gestiegen. Sicherlich wurden nicht alle davon gekündigt, dennoch sind es normalerweise ordentliche Kündigungen, die den Weg in die Arbeitslosigkeit ebnen. Abseits davon gibt es aber auch noch außerordentliche Kündigungen, für die in Deutschland aber ein triftiger Grund vorliegen muss. Es ist aus Unternehmenssicht aufgrund der weitreichenden Arbeitnehmerrechte ausgesprochen schwierig Arbeiter zu kündigen, wobei ein gravierendes Fehlverhalten das durchaus ermöglicht. Bei ordentlichen Kündigungen spielen indes allen voran die vertraglichen Regelungen eine Schlüsselrolle, die sich im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag finden lassen.

Ein noch weiter gestärkter Kündigungsschutz existiert übrigens in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden beziehungsweise einer Betriebszugehörigkeit jenseits der sechs Monate. Während der Probezeit können Kündigungen durch Arbeitgeber hingegen schneller ausgesprochen werden. Aktuell diskutiert die Politik übrigens über eine weitreichende Änderung: So möchte die CDU dafür sorgen, dass Top-Verdiener fortan leichter gekündigt werden können. Unabhängig davon besteht bei einer Kündigung aus Sicht der Arbeitnehmenden immer ein Anspruch auf das Arbeitszeugnis sowie eine Urlaubsabgeltung.

Im Zweifelsfall Unterstützung einholen

Speziell bei der Kündigung aber auch bei anderen arbeitsrechtlichen Vorgängen sind Arbeitnehmende gut beraten, wenn sie sich professionelle Hilfe ins Boot holen. Die komplexe und umfangreiche Gesetzgebung ist in Deutschland für Laien kaum greifbar, dafür erhalten gerade diese vor den Arbeitsgerichten im Streitfall relativ oft Recht zugesprochen. Ob bei einer ausgesprochenen Kündigung, ausstehendem Gehalt oder einem Streitfall, bei dem die Arbeitszeiten oder Urlaubstage in den Fokus rücken: Arbeitnehmende im westlichen Mitteldeutschland können sich zumindest bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück beraten lassen um eine realistische Einschätzung über das weitere Vorgehen zu erhalten.

Was schreibt das Gesetz im Hinblick auf Urlaubstage vor?

Bei einer 5-Tage-Woche gilt in Deutschland bei Festanstellung ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr, wobei dieser Urlaubsanspruch anteilig über das laufende Jahr entsteht. Wer also unterjährig kündigt oder gekündigt wird, hat nicht auf die vollen 20 Tage oder mehr Anspruch. Was viele nicht wissen: Der Urlaub ist zur Erholung gedacht. Wer also im Urlaub krank wird, kann sich weiterhin krankschreiben lassen. In diesem Fall werden die Urlaubstage „zurückerstattet“ und können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

Was gilt unterdessen beim Gehalt?

Das muss natürlich pünktlich und stets in voller Höhe ausgezahlt werden. Der in Deutschland jüngst erhöhte Mindestlohn ist in den betroffenen Branchen verbindlich, zudem sollte der Arbeitsvertrag klare Regelungen zur Vergütung von Überstunden, Sonderzahlungen und Boni enthalten. Das Gehalt muss zudem auch bei Krankheit weiterhin gezahlt werden. Es ist speziell bei Gehaltsverhandlungen darauf zu achten, ob Tarifvereinbarungen vorliegen, welche in solchen Fällen zu berücksichtigen sind.