Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einer Plenumsentscheidung die Klagen Ungarns und Polens gegen den Konditionalitätsmechanismus abgewiesen, der den Erhalt von Mitteln aus dem Unionshaushalt davon abhängig macht, dass die Mitgliedstaaten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit einhalten. Dieser Mechanismus wurde nach Auffassung des Unionsgerichtshofs auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen, ist
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