Der EU-Rechtsstaatsmechanismus

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einer Plenumsentscheidung die Klagen Ungarns und Polens gegen den Konditionalitätsmechanismus abgewiesen, der den Erhalt von Mitteln aus dem Unionshaushalt davon abhängig macht, dass die Mitgliedstaaten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit einhalten. Dieser Mechanismus wurde nach Auffassung des Unionsgerichtshofs auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen, ist

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Der EU-Wiederaufbaufonds kann kommen

Das Bundesverfassungsgericht hat einen gegen die Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes zum Eu-Wiederaufbaufonds gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der EU-Wiederaufbaufonds – und der EU-Eigenmittelbeschluss Im Juli 2020 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie das Aufbauinstrument „Next Generation EU“.

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Die EU-Eigenmittel zur Corona-Hilfe – und der vorläufige Stopp aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem „Hängebeschluss“ angeordnet, dass das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch

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Die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission – und das bedingte Inkrafttreten eines Gesetzes

Das Inkrafttreten eines Gesetzes darf nur unter besonderen Umständen von dem Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden. Diese muss so klar formuliert sein, dass über deren Bedeutung keine Unsicherheit besteht; für alle muss über den Zeitpunkt der Normverbindlichkeit Klarheit herrschen. Die Bestimmung des Tags des Inkrafttretens darf nicht delegiert werden;

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Spanische Flaggen

Katalanische Unabhängigkeitsbewegung und deutsche Integrationsverantwortung

Das Bundesverfassungsgerichthat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Beschwerdeführer dagegen wandten,   dass es die Bundesregierung in der Katalonienkrise seit Oktober 2017 unterlassen habe, auf eine Beschlussfassung im Europäischen Rat nach Art. 7 Abs. 2 EUV hinzuwirken; die Beschwerdeführer sahen darin eine Verletzung der Integrationsverantwortung der

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DPMA

Einheitliches Patentgericht – oder: Übertragung von Hoheitsrechten als Verfassungsänderung

Das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden hat, nichtig. Es bewirkt der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, ist aber vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden. Das

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Das Staatsanleihekaufprogramm der EZB – und die Karlsruher ultra-vires-Prüfung

Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank („Public Sector Purchase Programme“ – PSPP) stattgegeben. Nach dem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter haben sowohl die Bundesregierung wie auch der Deutsche Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art.20 Abs.

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Wahlurne

Europawahl – und die Nichtanerkennungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

Gemäß § 14 Abs. 4a Satz 1 EuWG ist die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht eröffnet, soweit der Bundeswahlausschuss einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts nach § 8 Abs. 1 EuWG zurückweist. Damit liegt kein statthafter Antragsgegenstand vor, wenn der Bundeswahlausschuss den Wahlvorschlag nicht wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts sondern aufgrund der fehlenden Unterstützungsunterschriften nach

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Stellenausschreibungen der EU – und die geforderten Sprachkenntnisse

In den Verfahren zur Auswahl des Personals der europäischen Unionsorgane sind Ungleichbehandlungen aufgrund der Sprache grundsätzlich unzulässig. Eine Ungleichbehandlung ist jedoch zulässig, sofern sie einem tatsächlichen dienstlichen Interesse entspricht, in angemessenem Verhältnis zu ihm steht und mit klaren, objektiven und vorhersehbaren Kriterien begründet ist. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der

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