Das Bundesverfassungsgericht – und die EU-Grundrechte

Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte prüft das Bundesverfassungsgericht primär die deutschen Grundrechte. Handelt es sich nicht um die Anwendung von vollständig determiniertem Unionsrecht, steht das Unionsrecht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von vornherein nicht entgegen . Das gilt auch dann, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Unionsgrundrechte für den Einzelfall anwendbar

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Innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich vollvereinheitlichten Rechts – und der Maßstab der Unionsgrundrechte

Bei einem Rechtsstreit, dem eine unionsrechtlich vollständig vereinheitlichte Materie zugrunde liegt, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzuwenden. Soweit die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte. Das

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Reisepass

Kontrollen an den EU-Binnengrenzen?

Eine Binnengrenze eines EU-Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt wurden, kann nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einer Außengrenze im Sinne der Rückführungsrichtlinie nicht gleichgestellt werden. Dieser Entscheidung des Unionsgerichtshofs lag ein Fall aus Frankreich zugrunde: Herr Abdelaziz Arib, ein marokkanischer Staatsangehöriger, wurde in Frankreich in der

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Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen – der Fall „Europaschule“

Gesetze, die Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen (Art. 24 Abs. 1 GG) unterliegen als Akte deutscher Staatsgewalt der Bindung an die Grundrechte, deren Wesensgehalt auch in Ansehung der supranationalen Hoheitsgewalt sicherzustellen ist. Bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen trifft den Gesetzgeber die Pflicht, das vom Grundgesetz geforderten Minimum

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Verstärkter Ausweisungsschutz für Unionsbürger

Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u.a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betroffene über ein Recht auf Daueraufenthalt verfügt. Die weitere Voraussetzung des „Aufenthalts in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat“ kann nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union erfüllt sein, sofern eine umfassende Beurteilung der Situation des Unionsbürgers

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Fluggastdatenaustausch – und die Europäische Grundrechtecharta

Das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen darf nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Zwar ist die systematische Übermittlung, Speicherung und Verwendung sämtlicher Fluggastdatensätze nach Einschätzung des Unionsgerichtshofs im Wesentlichen zulässig, doch genügen mehrere

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EU-Hoheitsakte – und die deutsche Verfassungsidentität

Soweit Maßnahmen eines Organs oder einer sonstigen Stelle der Europäischen Union Auswirkungen zeitigen, die die durch Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit den in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätzen geschützte Verfassungsidentität berühren, gehen sie über die grundgesetzlichen Grenzen offener Staatlichkeit hinaus. Im Rahmen der Identitätskontrolle ist

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Scheinehen – und der Mißbrauch der Freizügigkeit

Die Europäische Kommission hat ein Handbuch veröffentlicht, das die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, Maßnahmen gegen Scheinehen zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern im Zusammenhang mit dem EU-Recht auf Freizügigkeit zu ergreifen. Die EU-Kommission erstellte das Handbuch in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, nachdem mehrere EU-Länder um Unterstützung bei der Behandlung dieses Phänomens

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Vorratsdatenspeicherung – und doch keine Totalüberwachung der Bürger?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf zwei Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und des irischen High Courts die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs enthält sie einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und

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