Bei der Bundestagswahl und den meisten Landtagswahlen ist sie uns seit Jahrzehnten wohlbekannt: die 5%-Prozenzt-Klausel. Sie besasgt, dass bei der Sitzverteilung nach einer Wahl nur diejenigen Parteien berücksichtigt werden, die bei der Wahl mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erzielen konnten. Eine vergleichbare Klausel galt in Deutschland auch bei der Wahl
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