Im Anschluss an die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. April 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen, die diese durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangt haben, schließen deren Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts (§
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