Es ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, dass durch nationale Vorschriften ein Vertrag zwischen Verbraucher und Gewerbetreibenden, der eine missbräuchliche Klausel enthält, für unwirksam erklärt werden kann, wenn daduch ein besserer Verbraucherschutz geährleistet wird. Auch wenn das Unionsrecht grundsätzlich nur auf die Beseitigung missbräuchlicher Klauseln abzielt, gestattet es
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