Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) – und damit mittelbar gegen den „EU-Wiederaufbaufonds“ („Next Generation EU“, NGEU) – richteten.
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- Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz




















