EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Der Bundesrat hat heute der Verordnung für Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 national umgesetzt. Sie regelt sowohl die Anerkennung von Berufserfahrung als auch von Ausbildungsnachweisen von ausländischen Handwerkern, die sich in Deutschland niederlassen wollen. Außerdem wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine vorübergehende und gelegentliche grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Inland zulässig ist.

EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Auch für deutsche Staatsangehörige, die ihre Berufsqualifikation – oder Teile davon – in anderen Mitgliedstaaten der EU, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR oder in der Schweiz erworben haben, ist die Anerkennung dieser Berufsqualifikation in der EU/EWR-Handwerk-Verordnung geregelt.

Die EU-EWR-Handwerk-Verordnung setzt auch die Höherstufung der deutschen Meisterausbildungen für Handwerker in dem EU-System der Berufsanerkennung um. Das Gemeinschaftsrecht erkennt jetzt ausdrücklich die hohe Qualifikation der deutschen Handwerksmeister an. Diese Entscheidung wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Anfang Oktober hatten sich die EU-Mitgliedstaaten bereits mit großer Mehrheit für die Höherstufung der deutschen Meisterausbildungen ausgesprochen. Das Europäische Parlament hatte keine Einwände dagegen erhoben. Die deutschen Meisterausbildungen sind damit nunmehr in der Anerkennungsrichtlinie der dritten Qualifikationsstufe zugeordnet, die unmittelbar unter einem Fachhochschulabschluss angesiedelt ist. Die Einstufung ist insbesondere für die Frage von Bedeutung, welche Ausbildung Handwerker aus anderen Mitgliedstaaten mitbringen müssen, um sich in Deutschland niederlassen zu können.

Nach der Zustimmung der Bundesrates wird die Rechtsverordnung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.