Das Bundesverfassungsgerichthat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Beschwerdeführer dagegen wandten, dass es die Bundesregierung in der Katalonienkrise seit Oktober 2017 unterlassen habe, auf eine Beschlussfassung im Europäischen Rat nach Art. 7 Abs. 2 EUV …
Lesen

















