Innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich vollvereinheitlichten Rechts – und der Maßstab der Unionsgrundrechte

Bei einem Rechtsstreit, dem eine unionsrechtlich vollständig vereinheitlichte Materie zugrunde liegt, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzuwenden.

  1. Soweit die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht
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EU-Recht – und die Grenzen deutscher Richter

Die richtlinienkonforme Auslegung eines deutschen Gesetzes entgegen seinem eindeutigen Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und der Gesetzgebungsgeschichte überschreitet die Befugnis der Gerichte. Dies gilt auch, wenn nur hierdurch den Anforderungen einer unionsrechtlichen Richtlinie bzw. einer entsprechenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der …

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Karlsruhe und die Europäische Bankenunion *

Die Europäische Union hat durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten. Die SSM- und …

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Notar

Polnische Notare – und der Erbschein

Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung, und diese Urkunde ist folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“. Diese …

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