Karlsruhe, die Umschuldung griechischer Staatsanleihen – und die deutsche Gerichtsbarkeit

Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs richtet, mit dem eine Klage auf Erfüllung beziehungsweise Schadensersatz infolge der Umschuldung griechischer Staatsanleihen abgewiesen worden ist. Das angegriffene Urteil des Bundesgerichtshofs verletzt die Beschwerdeführer nach Ansicht der Verfassungsrichter nicht in

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Singapur

Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine der beiden bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur als offensichtlich unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen. Der zusätzlich gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Blick auf

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EuGH

Die einzelfallbezogene Rechtsfrage – und die Vorlagepflicht an den EuGH

Einer auf einen konkreten Einzelfall bezogenen Frage ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht die voraussichtliche Notwendigkeit zur Einholung einer Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV zu entnehmen. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof der Europäischen Union nicht zur Entscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem Unionsrecht befugt. Er kann

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Karlsruhe und die Europäische Bankenunion *

Die Europäische Union hat durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich zum Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten. Die SSM- und SRM-Verordnung berühren auch nicht die Verfassungsidentität. Dies entschied jetzt das

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EuGH

Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit von Richtern in der Europäischen Union

Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts stehen nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Widerspruch zum europäischen Unionsrecht. Derartige Maßnahmen verstoßen gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit. Am 3. April 2018 trat das neue

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Notar

Polnische Notare – und der Erbschein

Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung, und diese Urkunde ist folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“. Diese Urkunde ist jedoch eine „öffentliche Urkunde“ Dies entschied jetzt Gerichtshof

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Wahlurne

Europawahl – und die Nichtanerkennungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

Gemäß § 14 Abs. 4a Satz 1 EuWG ist die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht eröffnet, soweit der Bundeswahlausschuss einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts nach § 8 Abs. 1 EuWG zurückweist. Damit liegt kein statthafter Antragsgegenstand vor, wenn der Bundeswahlausschuss den Wahlvorschlag nicht wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts sondern aufgrund der fehlenden Unterstützungsunterschriften nach

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Stellenausschreibungen der EU – und die geforderten Sprachkenntnisse

In den Verfahren zur Auswahl des Personals der europäischen Unionsorgane sind Ungleichbehandlungen aufgrund der Sprache grundsätzlich unzulässig. Eine Ungleichbehandlung ist jedoch zulässig, sofern sie einem tatsächlichen dienstlichen Interesse entspricht, in angemessenem Verhältnis zu ihm steht und mit klaren, objektiven und vorhersehbaren Kriterien begründet ist. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der

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