Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verfahrensaussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO – auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union – grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, …
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