Mit Inkrafttreten der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie zum 20. Oktober 2007 dürfen deutsche Fremdenführer in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Einschränkungen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig werden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes durften die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher verlangen, …
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