Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein Urteil des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union bestätigt, mit dem die Entscheidungen der Kommission über die Rechtswidrigkeit des Darlehens des italienischen Staates an Alitalia und über die Genehmigung des Verkaufs der Aktiva dieser Luftverkehrsgesellschaft bestätigt worden waren. Im Jahr 2008 gewährte der italienische
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