„Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ist mit Grundgesetz vereinbar, nur das deutsche Begleitgesetz ist verfassungswidrig, soweit den Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden.“
So oder ähnlich dürften gleich überall die Meldungen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lauten. Ein genauerer …
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