Die Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, Echtzeitinformationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen zu geben. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf alle wichtigsten Anschlussverbindungen, d.h. sowohl die des betreffenden Eisenbahnunternehmens als auch die der anderen Unternehmen.
So der Gerichtshof der Europäischen Union in dem …
Lesen

















