Die Weigerung deutscher Gerichte, Nachkommen der Opfer von Waffen-SS-Massaker in Griechenland eine Entschädigung zuzusprechen, hat jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht Bestand: In einer Zulässigkeitsentscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit der Stimmen die zugrundeliegende Beschwerde …
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