EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt, sondern immer in ihrem „Heimatland“ gelebt haben, können sich nicht auf die Unionsbürgerschaft berufen, um den Aufenthalt ihres aus einem Drittstaat stammenden Ehegatten zu legalisieren. Solange diesen Personen nicht ihr Recht, …
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