Die Frist für die Erhebung von Klagen auf Zahlung der im Unionsrecht für die Annullierung von Flügen vorgesehenen Ausgleichsleistung bestimmt sich nach den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über die Klageverjährung. So der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall eines Vorabentscheidungsersuchens der Audencia Provincial de Barcelona (Spanien), die
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